Was ist eine Bauwesenversicherung?
Was früher einmal die Bauwesenversicherung oder Bauherrenversicherung gewesen ist, nennt sich heute Bauleistungsversicherung. Eine solche Versicherung ist oft ein Bestandteil von einer Gebäudeneuversicherung. Diese schützt den Bauherrn und Bauunternehmer vor Schäden, die nicht abzusehen sind und die während der Bauzeit passieren können.
Darunter fallen Schäden, die durch höhere Gewalt, darunter können Hochwasser und Sturm fallen, verursacht werden. Einen weiteren Schadensfall könnte hier Vandalismus sein, der durch Unbekannte am Neubau verursacht worden ist. Es gibt noch weitere Schadensfälle, die durch die Bauwesenversicherung abgedeckt sind. So kann es sich um unbekannte Eigenschaften des Grundstücks handeln, oder Konstruktionsfehler und Materialfehler, oder Fahrlässigkeit.
Diese Versicherung deckt eigentlich alles ab, was beim Entstehen des Neubaus an Gefahren auftreten kann. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen, die nicht durch die Versicherung abgedeckt werden. Hierunter fallen Schäden, die durch Feuer, hierbei zählen Brand, Blitzschlag, Explosion und An- oder Abprall von Flugkörpern, die bemannt oder unbemannt sind.
Aus diesem Grunde sollten Sie hier auf jeden Fall eine Feuerrohbauversicherung abschließen. Diese Art von Versicherung wird von den meisten Versicherungen während der Bauzeit dem Bauherrn kostenfrei angeboten. Besitzen Sie eine solche kostenfreie Versicherung, können Sie diese nach Beendigung der Bauzeit, in eine Wohngebäudeversicherung umwandeln.
Die Bauleistungsversicherung oder wie Sie früher hieß, die Bauwesenversicherung erstreckt sich über die gesamte Bauzeit des Neubaus.
Was alles geregelt ist, wenn Sie eine solche Versicherung besitzen, ist hier in der VOB Teil B §7 geregelt. Hier heißt es, dass für unabwendbare Ereignisse der Bauherr nicht aufkommen muss. Darunter fallen Krieg, höhere Gewalt, Aufruhr und Ähnliches.
Bei ungewöhnlichen Witterungseinflüssen muss das Bauunternehmen Ersatz leisten.
Regelungen, die Sie kennen sollten
Hat das Bauunternehmen seine Arbeit erledigt, muss das Werk erst einmal durch den Bauherrn abgenommen werden. Erst dann kann das Bauunternehmen eine Vergütung von Bauherrn verlangen. Allerdings wenn der Rohbau durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt wurde, muss das Bauunternehmen diesen Schaden erst einmal diesen Schaden beheben und dann kann der Bauherr diesen abnehmen. Auch hier ist erst dann eine Vergütung an das Bauunternehmen zu zahlen.
Besitzt der Bauherr eine Bauleistungsversicherung, dann kann das Bauunternehmen hier für seine zusätzliche Leistung einen Ersatz erhalten. Auf jeden Fall sollte der Bauherr eine solche Versicherung abschließen. Diese wird den Bauherrn hinreichend abdecken, sollte das Bauunternehmen hier einen Anspruch auf Ersatz stellen. Bedenken sollten Sie allerdings, wenn Sie so eine Versicherung abschließen, dann sollten Sie die Bauherrnrisikoversicherung gleich mit abschließen.
Merken Sie sich bitte, eine Bauwesenversicherung ist ein absolutes Muss für jeden Bauherrn. Eine Baustelle beherbergt ein großes Gefahrenpotenzial, was die Vergangenheit schon oft bewiesen hat. Es werden aber nicht nur die oben beschrieben Ursachen versichert, auch Einbruch ist hier in der Police enthalten. Haben Sie einen Schaden am Rohbau zu bemängeln, sollten Sie sich auf jeden Fall mit der Versicherung in Verbindung setzen. Bedenken Sie auch, wenn Sie einen großen Schaden am Neubau haben, der durch ein Unwetter passiert ist, können Sie im Nu vor dem Aus stehen. Diesen finanziellen Schaden könnten die meisten Bauherren nicht aus eigener Tasche stemmen und somit wäre der Bau infrage gestellt.
Mängel und Schäden
Diese Versicherung schützt den Bauherrn vor Schäden und Mängel, die am Rohbau und Neubau entstehen können. Allerdings wird hier nur die Bauzeit bedacht, wo die Versicherung zum Tragen kommt.
Der Gesetzgeber spricht hier von der sogenannten Verdingungsverordnung, kurz VOB genannt. Hier wird von einer Teilung gesprochen, die beim Hausbau auf mögliche Gefahren, die durch Handwerker oder Bauherrn hinweist. So heißt es dort, alle entstandenen Schäden, gehen zulasten des Bauherrn. Haben Sie ein Generalunternehmen als Baufirma beauftragt, so steht dieses Unternehmen als Bauherr im Vordergrund. Erst wenn Sie als eigentlicher Bauherr das Gebäude abnehmen, sind Sie als Eigentümer der Bauherr.
Absicherung der Baustelle
Sie werden dieses Gelämmer bestimmt kennen, die Absicherung der Baustelle. Bis jetzt hat es noch kein einziger Bauherr geschafft, seine Baustelle so abzusichern, dass hier kein Unbefugter Zutritt erhalten kann. Selbst wenn Sie die Baustelle rund um die Uhr bewachen lassen, gibt es immer Sicherheitslücken, bei denen jemand auf Grundstück kommen kann. Mit einer Bauwesenversicherung sind Sie aber auch gegen Diebstahl versichert, wenn Sie darauf bestehen, diese Diebstahlklausel in den Vertrag mit aufzunehmen. Das trifft insbesondere zu, wenn Sie hier teure Maschinen im Einsatz haben, wenn die Heizungsanlage schon in den Rohbau eingebaut wurde, sollten Sie diese Zusatzklausel nicht aus den Augen lassen. Mit dieser Klausel sind die Baumaschinen und Baumaterial mitversichert, wenn diese entwendet werden sollten.
Nicht gerade billig
Eine Bauwesenversicherung ist nicht gerade einer der billigsten Versicherung, die es auf dem Markt gibt. Sie haben allerdings die Möglichkeit die Kosten etwas zu senken, indem Sie über eine Selbstbeteiligung nachdenken. Eine andere Möglichkeit besteht, wenn Sie in der Lage sind, die Kosten für diese Versicherung mit dem Bauunternehmen zu teilen. Das machen viele Bauunternehmen, da diese teilweise Ihre Maschinen auf dem Baugrundstück stehen lassen, zu mindestens in einem sicheren Container untergebracht haben. Diese Art von Versicherung sollten Sie schon vor dem Baubeginn abgeschlossen haben. Somit haben Sie als Bauherr eine Absicherung, bis die Fertigstellung des Neubaus beendet ist. Sie sollten nicht die hohen Kosten schrecken, einen Schaden am Neubau oder schon beim Rohbau kann wesentlich teurer werden. Egal welcher Schaden am Bau passiert, dieser könnte für Sie das finanzielle Aus bedeuten.
Fazit:
Möchten Sie einen Neubau hochziehen, dann machen Sie sich wahrscheinlich Gedanken darüber, was passiert, wenn es zu einem Schaden kommt. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, um welche Art von Schaden es sich handelt. Ob es sich hierbei um einen Materialfehler handelt, ob es um Diebstahl oder um Vandalismus geht, für alle Fälle sollten Sie hier eine Bauwesenversicherung abschließen. Mit dieser Art Versicherung sind Sie gegen fast alle Schäden abgesichert. Für Feuer und Brand, Blitzschlag oder Ähnlichem, müssen Sie allerdings eine gesonderte Versicherung abschließen.
Die Kosten, die hier auf Sie zukommen, werden Sie vielleicht im ersten Moment etwas erschrecken. Aber bedenken Sie bitte, ein Dachstuhl, der von Sturm zerstört worden ist, kommt Sie wesentlich teuer, als die Versicherung. Sie sollten wirklich nicht an der falschen Stelle sparen, denn wenn was passiert und Sie haben keine Versicherung, kann es sehr teuer werden und Sie müssten vielleicht den Hausbau einstellen. Das wäre das Ende für Sie und Ihren Neubau.