Der Kauf eines Grundstückes oder Hauses erfordert eine notarielle Beurkundung. Denn nur notariell beurkundete Kaufverträge sind beim Grundstücks- und Hauskauf auch rechtskräftig. Der Notar ist quasi der unparteiische Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer, der beide Parteien durch den Kaufvorgang begleitet und bei Fragen hilfreich zur Seite steht. Hierfür fallen natürlich Kosten, die sogenannten Notarkosten an. Wie hoch diese bei einem Hauskauf ausfallen, thematisieren wir im Folgenden.
Höhe der Notarkosten
Die Höhe der Notarkosten regelt die Gebührenordnung der Notare. Die Bestimmungen finden sich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind in Deutschland einheitlich geregelt. Die Höhe der Notarkosten hängen hierbei vor allem vom Kaufpreis des Hauses samt Grundstück, der Wohnung oder eines unbebauten Grundstückes ab. Zusätzlich werden aber auch die notwendigen Dienstleistungsschritte in Rechnung gestellt, sodass bei besonderen Beratungen oder speziellen Anforderungen jedoch auch zusätzliche Gebühren anfallen können. Je mehr einzelne Vorgänge abzuwickeln sind, desto höher sind auch die anfallenden Notarkosten. Die notwendigen Schritte können unter anderem die Löschung von Belastungen bzw. Altlasten oder das Eintragen von Wege- oder Wohnrechten sein. Außerdem unterliegen die Gebühren eines Notars der Mehrwertsteuerpflicht, sodass 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Notarkosten aufgeschlagen werden.
Die genaue Höhe der Notarkosten können nur im konkreten Einzelfall genau beziffert werden. Es gibt aber Anhaltspunkte, die Sie unter anderem mit dem Grundbuchrechner berechnen können. Dieser fragt alle notwendigen Informationen ab und gibt Ihnen dann eine ungefähre Größenordnung. Bei dem Kauf einer Immobile oder eines Grundstückes können Sie für die Notargebühren und Kosten des Grundbuchamtes ca. 1,5 Prozent vom Kaufpreis einkalkulieren, die neben dem eigentlichen Kaufpreis als Nebenkosten anfallen. Hierin sind zum einen die Notarkosten entsprechend der Gebührenverordnung sowie die Gerichtskosten des Grundbuchamtes für erforderliche Eintragungen im Grundbuch enthalten. Der Notar veranlasst hierbei die entsprechend notwendigen Eintragungen im Grundbuch. Außerdem wirkt er bei der Stellung von Sicherheiten mit.
Wer trägt die Notarkosten?
In der Regel hat der Käufer beim Hauskauf oder Grundstückskauf den Großteil der Notarkosten zu tragen. Der Verkäufer trägt üblicherweise nur den Anteil der Kosten, der für die „Löschung der Rechte Dritter“ anfällt. Trotz dieser Regelung und Trennung der Kosten haften beide Parteien gleichermaßen für die Notarkosten. Denn gesetzlich betrachtet sind beide, also sowohl der Käufer als auch der Verkäufer, Kostenschuldner gegenüber dem Notar. Sollte also der Käufer nicht zahlungsfähig sein, muss der Verkäufer die Notargebühren übernehmen. Wie die Kosten genau verteilt werden, wird meist mit einem Makler oder direkt mit dem Verkäufer vertraglich geregelt, damit nach Abschluss des Verkaufs keine unbestimmbaren Kosten verbleiben.