Das Eigenheim oder die Eigentumswohnung gibt das Gefühl von Sicherheit. Ist der Kredit für die Immobilie erst einmal abbezahlt, wohnen Sie zu deutlich günstigeren Kosten in Ihren eigenen vier Wänden als es in einem Haus oder einer Wohnung zur Miete der Fall wäre. Allerdings fallen auch bei einem Eigenheim mit der Zeit weitere Kosten an, z.B. für Schönheitsreparaturen und Renovierungen. Sind die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel nicht vorhanden, hilft ein Renovierungskredit. Wir möchten Ihnen gerne aufzeigen, was ein Renovierungskredit genau ist, was Sie hierbei beachten sollten und wie er sich von anderen Krediten abhebt.
Was ist ein Renovierungskredit?
Ein Renovierungskredit ist generell ein ganz normaler Ratenkredit. Sie gehen als Kreditnehmer zur Bank und leihen sich bei dieser die gewünschte Kreditsumme. Die Bank zahlt Ihnen die Summe aus und Sie zahlen diese zuzüglich Zinsen über den festgelegten Zeitraum der Kreditlaufzeit in monatlichen Raten zurück. Der große Unterschied zu einem normalen Konsumentenkredit ist der, dass ein Renovierungskredit nur zweckgebunden gegeben wird. Das bedeutet, dass Sie nicht über das von der Bank ausgezahlte Geld frei verfügen können, sondern dieses nur für den im Kreditvertrag festgelegten Zweck der Renovierung des Eigenheims verwenden dürfen. Wie spezifisch die Ausgaben festgelegt werden, ist von Vertrag und Vertrag und Bank zu Bank unterschiedlich. In der Regel wird lediglich allgemein festgelegt, dass das über den Renovierungskredit gewährte Geld für die Renovierungsarbeiten einer bestimmten Immobilie zu verwenden ist.
Als Vorteil fallen durch die Zweckbindung in der Regel günstigere Zinsen an. Dadurch ist ein Renovierungsdarlehen meist günstiger als ein regulärer Ratenkredit ohne einen festgelegten Zweck. Prinzipiell können auch Mieter einen Renovierungskredit aufnehmen. Dies kommt in der Praxis aber eher selten vor, da Renovierungen eigentlich Aufgabe des Vermieters und nicht des Mieters sind. In der Regel nehmen also nur Eigentümer von Immobilien einen Renovierungskredit auf, um das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu renovieren.
Verwendung eines Renovierungskredites
Wie bereits geschildert darf ein Renovierungskredit nur für Renovierungsarbeiten an einem Haus oder einer Wohnung verwendet werden. Aber was genau fällt unter Renovierungsarbeiten? Grob beschrieben sind Renovierungsarbeiten alle Maßnahmen, die dem Werterhalt einer Immobilie dienen. Dies können unter anderem Schönheitsreparaturen wie das Streichen von Wänden oder das Tapezieren, das Verlegen von Teppichboden oder einem anderen Bodenbelag oder auch die Renovierung einzelner Zimmer wie dem Badezimmer samt Erneuerung der Fliesen sein. Der Austausch einer kompletten Küche ist hingegen keine Renovierung, da diese fester Bestandteil eines Hauses bzw. einer Wohnung ist.
Ein Renovierungskredit kann jedoch vielseitig eingesetzt werden, um Ihr Zuhause aufzufrischen. Sie können ihn nutzen, um in das äußere Erscheinungsbild zu investieren, wie etwa für die Renovierung der Fassade oder den Austausch alter Fenster, um die Energiebilanz zu verbessern. Auch kleinere Projekte, wie das Aufpolieren von Balkonen oder die Sanierung von Kellern, lassen sich problemlos finanzieren. Durch die flexiblen Einsatzmöglichkeiten eines Renovierungskredits haben Sie die Freiheit, Ihr Zuhause nach Ihren Wünschen zu gestalten, ohne hohe Einmalzahlungen tätigen zu müssen.
Unterschied zwischen Renovierung und Modernisierung
Die Renovierung und damit der Renovierungskredit sind zu unterscheiden von einer Modernisierung und dem hierfür erhältlichen Modernisierungskredit. Oft werden diese beiden Begriffe synonym verwendet. Dies ist aber streng genommen falsch. Bei einem Modernisierungskredit müssen bauliche Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert einer Immobilie steigern. Beispiel sind unter anderem eine Verbesserung der Wärmedämmung, um den energetischen Wert zu verbessern, oder auch ein Anbau, zum Beispiel ein Wintergarten.
Der Gesetzgeber hat in § 555b BGB genau geregelt, was unter eine Modernisierungsmaßnahme fällt und was nicht. So sind Modernisierungen bauliche Maßnahmen, durch die Wasser, Primär- oder Endenergie nachhaltig eingespart, der Gebrauchswert der Immobilie nachhaltig erhöht oder neuer Wohnraum geschaffen wird. Außerdem gelten Maßnahmen, die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, als Modernisierung. Allerdings ist diese gesetzliche Definition vor allem für Mietverhältnisse von Relevanz. Nicht alle Banken nutzen diese Definition auch bei der Kreditvergabe. Der Austausch von Fenster und Türen wird von Bank zu Bank unterschiedlich gewertet, kann bei einigen Banken also mit einem Renovierungskredit und bei anderen mit einem Modernisierungskredit finanziert werden. Es ist also in bestimmten Fällen auch möglich, einen Kredit sowohl für Modernisierungs- als auch für Renovierungsmaßnahmen zu nutzen. Hier sollten Sie beim Abschluss eines Kredites genau darauf achten und mit Ihrer Bank sprechen.
KfW-Förderung und alternative Fördermöglichkeiten
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert durch günstige Kredite neben dem Bau von Immobilien auch die energetische Sanierung und altersgerechte Modernisierung von Eigenheimen. Renovierungsmaßnahmen fallen hier allerdings nicht hinein. Daher ist keine KfW-Förderung durch günstige Konditionen bei einem Renovierungskredit möglich. Allerdings gewähren einige Länder und Kommunen zinsgünstige Renovierungskredite oder Zuschüsse für Renovierungen. Fragen Sie hier auf jeden Fall einmal nach. Nutzen Sie hierzu die Möglichkeit, sich in Ihrer Gemeinde über mögliche Förderungen zu erkundigen.
Was Sie noch beachten sollten
Wenn Sie sich für eine Renovierung entschieden haben und die hierfür erforderlichen Mittel über einen Renovierungskredit beschaffen wollen, sollten Sie einige Dinge beachten, damit es nicht zu Komplikationen und Problemen kommt. Zunächst sollten Sie sich über die Kosten Gedanken machen und Angebote von Handwerkern einholen, wenn Sie diese beauftragen wollen. Wollen Sie die Umbaumaßnahmen hingegen selbst durchführen und brauchen die aufgenommene Summe des Renovierungskredits nur für das Baumaterial, machen Sie sich hier schlau, was an Kosten auf Sie zukommt.
Haben Sie eine ungefähre Größenordnung, sollten Sie sich über die monatlich zu leistende Rate Gedanken machen. Diese sollte kein allzu großes Loch in Ihr Haushaltsbudget sprengen. Ein Kredit sollte so eingeplant werden, dass immer noch Luft bei Ihrem monatlichen Budget aus Einnahmen abzüglich der regelmäßigen Ausgaben übrig bleibt, sodass Sie auf Eventualitäten reagieren können. Nutzen Sie am besten einen kostenlosen Baukreditrechner im Internet und spielen etwas mit der Laufzeit herum. So bekommen Sie ein Gefühl, wie sich die Raten entwickeln.
Anschließend geht es an die Gespräche mit einer Bank. Entweder gehen Sie direkt zu Ihrer Hausbank. Besser und günstiger ist es aber oft, wenn Sie sich zuvor im Internet über Konditionen und Zinsen schlau machen und die Bank konsultieren, die Ihnen das beste Angebot für einen günstigen Renovierungskredit unterbreitet. Bevor die Kreditsumme gewährt wird, wird der Antrag natürlich durch die Bank geprüft. Hierbei reicht nicht allen Kreditinstituten eine einfache, mündliche Begründung, wenn es um den Renovierungsbedarf geht. Wollen Sie eine höhere Summe als Renovierungskredit aufnehmen, prüfen die meisten Banken die Erfordernis einer Renovierung zunächst vor Ort ab und ob die angegebenen Kosten realistisch sind. Der Nachweis über die Erfordernis und Zweckmäßigkeit der geplanten Renovierungsarbeiten erfolgt meist durch Fotos oder eine Begehung der Räumlichkeiten sowie Kostenvoranschläge von Handwerkern.
Die Höhe der Kreditsumme für einen Renovierungskredit ist prinzipiell nach oben offen. Allerdings decken viele Banken die maximale Summe für Renovierungsdarlehen bei 50.000 bis 75.000 Euro. Dies sollte aber auch für die meisten Renovierungsarbeiten ausreichen, da Sie diese ja wie geschildert nicht mit Modernisierungsarbeiten verwechseln dürfen. Die Mindestsumme liegt in der Regel bei 1.000 Euro. Je nach Kreditsumme fordern Banken eine Sicherheit für die Gewährung des Renovierungskredits ein. Dies kann zum Beispiel eine Grundschuld sein. Übliche Laufzeiten liegen je nach Summe zwischen 12 und 120 Monaten.